
Haben Sie Fragen zur DSGVO?
Der DSGVO ist eine Abkürzung für viele Dinge, und wenn man keinen Anwalt hat, der die Änderungen auf wöchentlicher Basis studiert, wird es sehr schwer, auf dem Laufenden zu bleiben. Wir haben eine Liste mit Fragen und Antworten von Cleverreachs ganz eigenem Anwalt gefunden, und es könnte Sie interessieren, die Antworten auf verschiedene Szenarien zu lesen, insbesondere im Hinblick auf Newsletterausgaben.
Einige der Fragen werden wie folgt beantwortet. Klicken Sie auf die Links, um die Antworten von Cleverreachs zu lesen.
I. Grundsätzliche Fragen:
- Gilt die DSGVO außerhalb der EU?
- Welche Strafen gibt es, wenn man sich nicht an die DSGVO hält. Gab es diesbezüglich schon Gerichtsurteile?
- Arbeiten Sie nach dem Kirchenrecht?
- Können Sie Webseiten empfehlen oder andere Quellen, bei denen ich mich hinsichtlich DSGVO selbst auf dem Laufenden halten kann?
II. Erhebung der Adressen:
- Darf ich Adressen z.B. von Schulen aus dem Internet verwenden, die öffentlich sind?
- Sind Visitenkarten automatisch Zustimmungen für eine „Newsletter-Kontakt-Aufnahme“?
- Ich erhebe Empfänger in Kommunikationsseminaren. Diese stimmen per Checkbox zu oder eben nicht. Darf ich die Namen etc. in einer Excel Tabelle eintragen?
- Darf ich im Kaufprozess per einfacher Checkbox auch Newsletter Anmeldungen machen oder braucht das immer DOI?
- Ich habe Empfänger vor 8 Jahren erhoben. Darf ich diese anschreiben? Gibt es eine Verjährungsfrist?
- Wir haben Empfänger vor der DSGVO erhoben? Kann ich diese anschreiben? Muss ich diese neu erheben?
- Ich habe kein DOI Nachweis für das Einverständnis. Die Empfänger haben sich aber seit Jahren nicht abgemeldet – darf ich diese weiter anschreiben?
- Wenn ich den E-Mail-Newsletter-Dienstleister wechsle brauche ich dann ein neues DOI?
- Kunde fordert auf Webseite Infos zu einem Produkt an. Darf ich ihm nur dazu eine Mail schreiben oder auch mehrfach zu diesem und ähnlichen Produkten?
- Ich habe kein DOI Nachweis für das Einverständnis. Die Empfänger haben sich aber seit Jahren nicht abgemeldet. Darf ich diese weiter anschreiben?
- Welche Art Inhalte sind ohne Opt-In an „Nicht-Kunden“ versendbar?
III. Geschäftskunden
- Gibt es einen Unterschied zwischen B2C und B2B. Darf ich Geschäftskunden die Ihre E-Mail frei zugänglich machen für ein Angebot anschreiben?
- Darf ich Firmenkunden mit einem Newsletter anschreiben?
- Kann ich Adressen kaufen, zum Beispiel bei wer-zu-wem?
- Ist der unaufgeforderte Emailversand zulässig, wenn er ausschließlich an unpersönliche Emailadresse wie info@…, kontakt@, service@… etc. gerichtet wird? Oder ist auch hier die vorige Freigabe, z.B. durch Double-Opt-In erforderlich?
- Darf ich Sportstudios einfach anschreiben, wenn ich Sportgeräte verkaufe?
- Wann muss ich Empfänger löschen? Direkt nach Abmeldung?
https://www.cleverreach.com/de/funktionen/datenschutz-sicherheit/dsgvo-sprechstunde/