DSGVO Datenschutz-Grundverordnung Check

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen unserer Kunden bzgl. der rechtlichen Absicherung (z.B. DSGVO-konforme Rechtstexte) ihrer Internetseiten um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Bereits der Betrieb einer einfachen Internetseite wird von einer unüberschaubaren Gesetzesfülle reguliert. Das Internet ermöglicht es, Rechtsverstöße schnell und einfach per Mausklick zu recherchieren.

Als Agentur sind wir jedoch keine Rechtsberater und können auch keine Haftung für die Rechtssicherheit Ihrer Website übernehmen. Wir würden sogar gegen das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) verstoßen, wenn wir Ihnen ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung erstellen.

Wir haben daher eine Kooperation mit der Website-Check GmbH geschlossen, welche darauf spezialisiert ist, Internetseiten rechtssicher (DSGVO-konform) zu gestalten. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Website-Check Basis gem. beiliegendem Angebot zu buchen. Sie erhalten einen umfassenden Check Ihrer Website, ein anwaltlich erstelltes Impressum, sowie eine anwaltlich erstellte Datenschutzerklärung inkl. DSGVO-konforme Rechtstexte, welche alle relevanten Funktionen Ihrer Seite beinhaltet. Zusätzlich übernimmt die IT-Recht Kanzlei DURY die Haftung für die erstellten Rechtstexte.

Sollte das Angebot für Sie interessant sein, so können Sie die Website-Check GmbH direkt mittels diesen Link beauftragen.

Website-Check Beauftragung
Leistungen / Kosten

Kosten: Preis pro Monat bei 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit: €29,95* oder Alternativ: Einmalig ohne Update-Service: €595,00. Alle Preise sind zzgl. MwSt. – Angebot freibleibend und auf Basis unserer AGBs (http://www.website-check.de/docs/AGB.pdf) gültig. *zahlbar 12 Monate im Voraus, danach monatlicher Einzug

 

Im Website-Check für Internetseiten werden folgende Punkte geprüft und anwaltlich bewertet:

Anbieterkennzeichnung (Impressum)

  • Verfügbarkeit, Erkennbarkeit und Erreichbarkeit des Impressums
  • Name des Anbieters, Rechtsform, Vertretungsberechtigte(r)
  • Ladungsfähige Anschrift / elektronische Kontaktaufnahme / Telefonnummer
  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Registergericht und Registernummer
  • Kammer, Berufsbezeichnung und berufsständische Regelungen
  • Name und Anschrift eines inhaltlich Verantwortlichen (natürliche Person)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Angaben zum Stamm- oder Grundkapital
  • Liquidation
  • Keine rechtlich-problematischen Hinweise (Disclaimer) auf der Website bzgl. Abmahnungen, Haftung für Links, etc.

Datenschutzerklärung nach TMG / BDSG (Rechtslage bis 25.05.2018)

  • Existenz einer Datenschutzerklärung gemäß § 13 Abs. 1 TMG
  • Nennung der verantwortlichen Stelle
  • Unterrichtung über das Auskunftsrecht / Recht zur Löschung / Sperrung von Daten
  • Datenschutzerklärung(en) frei von Widersprüchen
  • Einwilligung zur Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als in den §§ 14, 15 TMG vorgesehen
  • Datenschutzerklärung berücksichtigt besondere Funktionen der Website
  • Datenschutzerklärung ständig verfügbar und aussagekräftig verlinkt
  • Unterrichtung über die Nutzung von Cookies
  • Unterrichtung über die Verarbeitung von Daten außerhalb der EU
  • Unterrichtung über den Datenaustausch mit anderen Websites
  • Nutzung von Webtracking-Software – Google Analytics
  • Nutzung von Webtracking-Software – Piwik
  • Nutzung von Webtracking-Software – Sonstige
  • Unterrichtung über die Durchführung von Bonitätsprüfungen
  • Ermöglichung anonymer Nutzung oder unter Pseudonym
  • Nennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Newsletter (kompletter Prozess inkl. Bestellung und Double-Opt-In)
  • Relevante Verlinkungen in der Datenschutzerklärung anklickbar und sonstige allgemeine Gestaltung
  • Website mit Secure Sockets Layer (SSL) verschlüsselt?
  • E-Mail Archivierung

Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Rechtslage ab 25.05.2018

  • Datenschutzerklärung vorhanden? – Art. 13 DSGVO
  • Verlinkung der Datenschutzerklärung
  • Nennung des Verantwortlichen – Art. 13 Absatz 1 lit. a DSGVO
  • Datenschutzerklärung berücksichtigt besondere Funktionen der Website – Erwägungsgrund 39 DSGVO
  • Grundsatz der Datenminimierung – Art. 5 Abs. 1 lit c DSGVO
  • Newsletter (6 Prüfpunkte – kompletter Prozess inkl. Bestellung und Double-Opt-In)
  • Profiling / Bonitätsprüfung mit automatisierter Entscheidungsfindung – Art. 22 DSGVO
  • Unterrichtung über die Verarbeitung von Daten außerhalb der EU – Art 13 Abs. 1 lit f DSGVO
  • Serverstandort in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau?
  • Unterrichtung über den Datenaustausch mit anderen Websites – Art. 13 Abs. 1 lit c DSGVO
  • Keine Scripte/Plugins/Webtracker die nicht gemäß Kapitel 5 DSGVO datenschutzkonform sind
  • Unterrichtung über die Nutzung von Cookies – Art. 13 Abs. 1 lit f DSGVO
  • E-Mail Archivierung
  • Nennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Art. 37 Abs. 7 DSGVO
  • Information über das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – Art. 77 DSGVO
  • Unterrichtung über das Auskunftsrecht / Berichtigungsrecht / Löschung / Einschränkung von Daten
  • Unterrichtung über das Recht auf Widerspruch zur Datenverarbeitung – Art. 21 DSGVO
  • Unterrichtung über das Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO (Datenportabilität)
  • Datenschutzerklärung(en) frei von Widersprüchen
  • Korrekte Datenschutzrechtliche Einwilligung bei besonderen Kategorien – Art. 9 Abs. 2 DSGVO, Art. 7 DSGVO
  • Nutzung von Webtracking-Software – Google Analytics
  • Nutzung von Webtracking-Software – Matomo (ehemals Piwik)
  • Relevante Verlinkungen in der Datenschutzerklärung anklickbar und sonstige allgemeine Gestaltung
  • Website mit Transport Layer Security (TLS 1.2, früher SSL) verschlüsselt?
  • Korrekte Aufnahme unseres Urheberhinweises?

Der Website-Check für Online-Shops inkl. Tiefenprüfung beinhaltet alle oben genannten Punkte der Internetseite, sowie eine anwaltliche Prüfung folgender Punkte:

  • Vorvertragliche Informationspflichten Art. 246a EGBGB (z.B. Identität, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Zahlungsbedingungen, Liefertermin, etc. )
  • Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung
  • Hinweis gemäß § 36 VSBG
  • Hinweis gemäß § 37 VSBG
  • Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • Garantieerklärungen (§ 477 BGB)
  • Angaben zu bestehenden einschlägigen Verhaltenskodizes
  • Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
  • Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Abs. 1 Nr. 2, Artikel 246c EGBGB)
  • Belehrung über Bestehen / Nichtbestehen / vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
  • Kosten der Rücksendung
  • Bereitstellung des Muster-Widerrufs-Formulars
  • Widerrufsbelehrung frei von Widersprüchen
  • Anderweitige Hinweise zum Widerrufsrecht (FAQ etc.)
  • Ordnungsgemäße Angabe des Brutto- bzw. Nettopreises / Ordnungsgemäße Auszeichnung der Mehrwertsteuer
  • Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer + Versandkosten)
  • Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer) bei Lieferung in ein Drittland
  • Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer ) beim Verkauf Digitaler Güter in ein Drittland
  • Ausnahmen: Keine Auszeichnung der Mehrwertsteuer
  • Ausreichende Verlinkung einer Versandkostentabelle
  • Ausreichende Angaben zum Lieferzeitraum
  • Angabe eines Grundpreises
  • Die Angabe des Preises muss den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit sowie der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen
  • Aufklärungspflichten bei digitalen Inhalten (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 und Nr. 15 EGBGB)
  • Existenz einer Versandkostentabelle
  • Klare Berechnung der Versandkosten
  • Eindeutige Nennung der Versandkosten bei Versand ins EU-Ausland
  • Versand ins Nicht-EU-Ausland
  • Bestellprozess / Checkout
  • Hinweis auf Lieferbeschränkungen und Zahlungsmethoden § 312 j Abs. 1 BGB
  • Entgelt für Zahlungsmethoden (§ 312 a Abs. 4)
  • Keine voreingestellten Nebenleistungen (§ 312 a Abs. 3)
  • AGB erreichbar, druckbar und speicherbar / § 312 i Abs. 1 Nr. 4 BGB
  • Wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Ausreichende Information über das Widerrufsrecht (Art. 246a § 1 Abs. 2 und 3 EGBGB) – Einbindung in den Bestellprozess
  • Abweichende Checkbox – Dienstleistungen und Digitale Inhalte
  • Gesonderter Hinweis bei Dienstleistungen und Versorgungsverträgen – Aufforderung zum Beginn der Leistungserbringung vor Ende der Widerrufsfrist (§ 357 Abs. 8 BGB)
  • Button-Lösung: Gestaltung der letzten Bestellseite
  • Nennung der wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen
  • Ist der Bestell-Button korrekt beschriftet?
  • Gute Lesbarkeit und allgemein hervorgehoben?
  • Unmittelbarer räumlicher Zusammenhang gegeben?
  • Nachvertragliche Informationspflichten
  • Bestellbestätigung (Zugang der Bestellung / Buchung)
  • Bestätigung des Zugangs der Bestellung / Buchung („Bestellbestätigung“) (§ 312 i Abs. 1 Nr. 3 BGB)
  • Anbieterkennzeichnung in der E-Mail in der Bestellbestätigung
  • Bestätigung des Vertrages
  • Welche Art des Vertragsschlusses ist vorgesehen?
  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die vollständigen AGB?
  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die vollständigen Widerrufsbelehrung(en)?
  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages das vollständige Muster-Widerrufsformular?
  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die Angaben / Informationen nach Art. 246a EGBGB?
  • Sonstige Bestimmungen / Vorgaben
  • Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke
  • Kundenhotlines zu bestehenden Verträgen
  • Kundenhotlines allgemein – Ordnungsgemäße Preisangabe
  • Einhaltung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
  • Ordnungsgemäße Rechnungsstellung
  • Übereinstimmung der AGB mit Hinweisen, FAQ’s und anderen Angaben auf der Website
  • Zahlungsmethode Nachnahme
  • Verkauf von Lebensmitteln – Hinweis auf die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
  • Verkauf von sog. BIO-Produkten – Zertifizierung für Online-Händler
  • Verkauf von sog. energieverbrauchsrelevanten Produkten – Einhaltung der bestehenden Informationspflichten

Je nach Kundenwunsch ist eine Prüfung weiterer Spezialgesetze (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, Batteriegesetz, Nahrungsergänzungsmittelverordnung, etc.) möglich. Dies wird dann im jeweiligen Zertifikat explizit erwähnt.

Website-Check Beauftragung

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