Facebooks Datennutzung ist wieder einmal Thema vor dem EuGH in Luxemburg.
Folgen des möglichen Schrems-III Urteils bezüglich der Datenverarbeitung
Sollte der EuGH Schrems wieder mal zustimmen und die Klage Erfolg haben, könnte dies für Facebook gravierende Folgen haben. Laut Schrems war dann somit „ein Großteil der Datenverarbeitung, die Facebook in Europa betreibt illegal [..]“. Die Folge davon? Betroffene Facebook-Nutzer könnten Facebook auf Schadensersatz verklagen. Die Anzahl der Klagen würde bei den Mitgliederzahlen, die Facebook täglich hat, relativ hoch und in der Summe sehr teuer ausfalle …
Der DSGVO ist eine Abkürzung für viele Dinge, und wenn man keinen Anwalt hat, der die Änderungen auf wöchentlicher Basis studiert, wird es sehr schwer, auf dem Laufenden zu bleiben. Wir haben eine Liste mit Fragen und Antworten von Cleverreachs ganz eigenem Anwalt gefunden, und es könnte Sie interessieren, die Antworten auf verschiedene Szenarien zu lesen, insbesondere im Hinblick auf Newsletterausgaben.
Einige der Fragen werden wie folgt beantwortet. Klicken Sie auf die Links, um die Antworten von Cleverreachs zu lesen.
Wenn Sie eine Website betreiben, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Bilder verwenden, sehr hoch. Aber kann ich jedes Bild verwenden, das ich finde? Was ist mit Fotos von Google? Bei der Verwendung von Fotos gibt es eine Menge rechtlicher Dinge zu beachten. Sie wollen keine Grauzone betreten oder einen Brief von einem Anwalt erhalten. Wir sind dankbar, dass wir in den letzten 20 Jahren nicht allzu viele Briefe von Anwälten erhalten haben, aber es gibt immer mehr Gesetze als je zuvor, die den legalen Gebrauch von Bildern betreffen. Hier ist ein Link zu einem Blog-Artikel.
In letzter Zeit häufen sich die Anfragen unserer Kunden bzgl. der rechtlichen Absicherung (z.B. DSGVO-konforme Rechtstexte) ihrer Internetseiten um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Bereits der Betrieb einer einfachen Internetseite wird von einer unüberschaubaren Gesetzesfülle reguliert. Das Internet ermöglicht es, Rechtsverstöße schnell und einfach per Mausklick zu recherchieren.
Als Agentur sind wir jedoch keine Rechtsberater und können auch keine Haftung für die Rechtssicherheit Ihrer Website übernehmen. Wir würden sogar gegen das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) verstoßen, wenn wir Ihnen ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung erstellen.
Wir haben daher eine Kooperation mit der Website-Check GmbH geschlossen, welche darauf spezialisiert ist, Internetseiten rechtssicher (DSGVO-konform) zu gestalten. Wir empfehlen Ihnen daher, einen „Website-Check Basis“ gem. beiliegendem Angebot zu buchen. Sie erhalten einen umfassenden Check Ihrer Website, ein anwaltlich erstelltes Impressum, sowie eine anwaltlich erstellte Datenschutzerklärung inkl. DSGVO-konforme Rechtstexte, welche alle relevanten Funktionen Ihrer Seite beinhaltet. Zusätzlich übernimmt die IT-Recht Kanzlei DURY die Haftung für die erstellten Rechtstexte.
Wenn Sie noch keine Ahnung vom DSGVO was am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, könnten Sie bei Gelegenheit folgender Artikel lesen, wo die „wichtigsten Fragen“ behandelt werden. Noch ist Zeit da zu handeln, und vorbereitet zu sein.